5. Mose 24
24
1 Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entläßt, 2 und sie verläßt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau] eines anderen Mannes, 3 aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entläßt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte, 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem Herrn; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der Herr, dein Gott, zum Erbe gibt.
Verordnungen für das Leben des Volkes
→ 5Mo 20,7; 2Mo 21,16; 3Mo 13 - 14
5 Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat.6 Man soll niemals die Handmühle[1]w. zwei Mühlsteine. Damit wurde das Mehl für das tägliche Brot gemahlen.
oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand.
7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun! 9 Denke daran, was der Herr, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid!
10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[2]Die Kleider des Armen dienen ihm nachts als Bettdecke (vgl. V 13).
nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem Herrn, deinem Gott.
14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den Herrn anruft und es dir zur Sünde wird.
16 Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden.
17 Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen. 18 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der Herr, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du dies tust.
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19 Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der Herr, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände. 20 Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun.Gestaltung, technische Umsetzung, Kontakt bei technischen Problemen: Andy Hoppe. Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.