1. Korinther 8
Das Essen von Götzenopferfleisch und die Grenzen der Freiheit des Gläubigen
8
1 Was aber die Götzenopfer angeht, so wissen wir: Wir alle haben Erkenntnis. Die Erkenntnis bläht auf, die Liebe aber erbaut. 2 Wenn aber jemand meint, etwas zu wissen, der hat noch nichts so erkannt, wie man erkennen soll. 3 Wenn aber jemand Gott liebt, der ist von ihm erkannt.
4 Was nun das Essen der Götzenopfer betrifft, so wissen wir, daß ein Götze in der Welt nichts ist, und daß es keinen anderen Gott gibt außer dem Einen. 5 Denn wenn es auch solche gibt, die Götter genannt werden, sei es im Himmel oder auf Erden – wie es ja wirklich viele »Götter« und viele »Herren« gibt –, 6 so gibt es für uns doch nur einen Gott, den Vater, von dem alle Dinge sind und wir für ihn; und einen Herrn, Jesus Christus, durch den alle Dinge sind, und wir durch ihn.
7 Aber nicht alle haben die Erkenntnis, sondern etliche machen sich ein Gewissen wegen des Götzen und essen [das Fleisch] noch immer als Götzenopferfleisch, und so wird ihr Gewissen befleckt, weil es schwach ist. 8 Nun bringt uns aber eine Speise nicht näher zu Gott; denn wir sind nicht besser, wenn wir essen, und sind nicht geringer, wenn wir nicht essen.
9 Habt aber acht, daß diese eure Freiheit den Schwachen nicht zum Anstoß wird! 10 Denn wenn jemand dich, der du die Erkenntnis hast, im Götzentempel zu Tisch sitzen sieht, wird nicht sein Gewissen, weil es schwach ist, dazu ermutigt[1]w. dazu erbaut.
werden, Götzenopferfleisch zu essen? 11 Und so wird wegen deiner Erkenntnis der schwache Bruder verderben, um dessen willen Christus gestorben ist. 12 Wenn ihr aber auf solche Weise an den Brüdern sündigt und ihr schwaches Gewissen verletzt, so sündigt ihr gegen Christus. 13 Darum, wenn eine Speise meinem Bruder ein Anstoß [zur Sünde] wird, so will ich lieber in Ewigkeit kein Fleisch essen, damit ich meinem Bruder keinen Anstoß [zur Sünde] gebe.
Gestaltung, technische Umsetzung, Kontakt bei technischen Problemen: Andy Hoppe. Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.